Hausordnung 

 

 

 

Wir wollen uns alle in unserer Schule wohlfühlen, in Ruhe lernen, lehren und zusammen leben.

 

1. Vor und nach dem Unterricht

 

Ab 7.00 wird das Schulgebäude für alle Kinder geöffnet und es beginnt die Gleitphase. Buskinder werden vorher von dem Aufsichtspersonal der Schule  in Empfang genommen. Die Kinder begeben sich nach Ankunft in die jeweiligen Klassenräume und werden vom unterrichtenden Lehrer beaufsichtigt. Der Unterricht beginnt 7.20 Uhr.

Während des Unterrichts bleibt die Eingangstür aus Sicherheitsgründen geschlossen.

 

Die Eltern werden gebeten, sich beim Bringen und Abholen der Kinder an die Straßenverkehrsordnung zu halten und zum Parken nicht auf das Schulgelände zu fahren. Die Kinder sollen vor der Eingangstür verabschiedet und zum Unterrichtsschluss in Empfang genommen werden.

Hauskinder begeben sich nach dem Unterricht unverzüglich auf den Heimweg, da die Aufsichtspflicht der Schule endet.

Die Buskinder werden bis zur Abfahrtszeit vom Aufsichtspersonal der Schule betreut.

Abholung durch Dritte ist nur mit entsprechender Vollmacht möglich.


Das Benutzen von Handys, Smart-Watches u. Ä. ist während der gesamten Unterrichtszeit und bei Klassenfahrten verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden die Geräte einbehalten.

 

2. Verhalten in den Pausen

 

Im gesamten Schulhaus wird nicht gerannt.

Alle Schüler halten sich während der kleinen Pausen in ihren Klassenräumen auf. Während der Frühstückspause nehmen die Kinder ihr Frühstück in Ruhe  an den Frühstückstischen  ein.

Der Pausenhof der Grundschule befindet sich im vorderen Hofbereich bis zum Plattenweg. Der Spielplatz kann von den Grundschülern genutzt werden. Über die Benutzung des Klettergerüstes entscheidet die/der aufsichtsführende Kollegin/Kollege. Das Werfen mit harten Gegenständen ist nicht gestattet. Im Winter ist das Werfen mit Schneebällen verboten! Bei Regen und anderen widrigen Witterungsverhältnissen bleiben die Schülerinnen und Schüler während der Hofpausen in den Klassenräumen. Die Aufsicht übernimmt die in der nächsten Stunde unterrichtende Lehrkraft.

 

Das Verlassen des Schulgeländes ist während der gesamten Unterrichtszeit nicht gestattet!

 

3. Sauberkeit und Höflichkeit

 

Vor Betreten der Klassenräume sind die Schuhe zu wechseln und in die vorgesehenen Schuhregale in den Fluren zu stellen. Zum Wechseln können die Sitzkästen benutzt werden. Die Schuhregale sind nicht zum Sitzen und draufstellen geeignet.

Alle Schüler achten in den Klassen, im Schulhaus, im Speiseraum, auf den Toiletten, auf dem Schulhof und in der Turnhalle auf Sauberkeit. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behältnisse. Die leeren Trinkmilchpäckchen werden in die gelben Säcke geschafft.

Spätestens 12.00 Uhr bringt der Ordnungsdienst die Teekörbe in die Küche.

 

Vor Beginn einer Unterrichtsstunde hängen die Schüler die Überbekeidung an die Garderobenhaken in den Fluren.

Die Lerngruppen 1 und 2 lagern ihre Sporttaschen in den dafür vorgesehenen Schränken und auf dem Kellerflur. Die Klassen 3 und 4 hängen ihre Sporttaschen mit an die Garderobenhaken.

Es werden keine Sporttaschen im unteren Flur aufbewahrt!

 

Gefundene Gegenstände werden im Sekretariat abgegeben.

 

Alle Schüler behandeln übergebene Schulmaterialien und das gesamte Schulinventar pfleglich. Für vorsätzlich verursachte Schäden wird der Schüler bzw. werden die Eltern haftbar gemacht.

 

Es ist ein Gebot der Höflichkeit, dass man Erwachsene, auch schulfremde Personen, auf dem Schulgelände grüßt!

 

4. Verhalten bei Katastrophen

 

- Sirene - Dauerton, bei Stromausfall - Trillerpfeife o.ä.

- Fenster schließen

- Klassenbuch mitnehmen

-Schnell, geordnet den Klassenraum, das Schulgebäude und das Schulgelände  verlassen und zum Stellplatz Kindergarten gehen

- Klassenweise Meldung der in der Klasse unterrichtenden Lehrer über die Schülerzahl an die Schulleiterin der Grundschule bzw. an die Sicherheitsbeauftragte

- Verschiedene Fluchtwege beachten

 

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG: 


Grundschule Kretzschau
Hauptstraße 36
06712 Kretzschau

 

Ansprechpartner:

Ute Pöhlitz

Maxi Niemann

 

Quelle: Impressumgenerator von eRecht24